Grundlagen der Flächenplanung

Schweizer Normen:


Flächen und Volumen in Gebäuden gemäss SIA

308 Angaben zur VUV: Sicherheitsanforderungen der VUV

Vorschriften Feuerpolizei, gemäss kantonalen Bestimmungen. Hier ein Beispiel Kanton Zürich


Deutsche Normen:


Die Anforderungen an Büroflächen sind in einschlägigen Regelwerken definiert:

Die Anforderungen an Kommunikationsräume werden durch folgende Normen ergänzt:

ArbStättV und ASR

Im Anhang der ArbStättV sind Schutzziele definiert, die auch für die Planung von Büroräumen relevant sind. Die Fassung der ArbStättV aus dem Jahr 2004 enthält jedoch keine flächenrelevanten Regelungen. Diese – und andere Anforderungen an Arbeitsplätze – werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert.

Bereits veröffentlichte ASR mit Relevanz für die Büroplanung:
Für alle anderen Bereiche gelten bis spätestens zum 31.12.2012 die alten Arbeitsstätten-Richtlinien. Diese werden jedoch sukzessive durch neue Technische Regeln abgelöst, insbesondere:
Die Texte der neu veröffentlichten ASR finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die älteren Arbeitsstättenrichtlinien können beispielsweise auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg im Bereich Vorschriften/Arbeitsstättenrecht nachgelesen werden.


Bildschirmarbeit

§ 4 formuliert die "Anforderungen an die Gestaltung" von Bildschirmarbeitsplätzen, die im Anhang detailliert werden. Bezüglich der Fläche nennt die BildschrimarbV eher allgemeine Kriterien:


Ziffer        
Anforderung
10
ausreichend grosse Arbeitsfläche,rn die die flexible (individuelle) Anordnung aller Arbeitsmittel erlaubt rnund ausreichend Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung bietet
14
ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen (Bewegungsfläche)



DIN 4543-1

In Abhängigkeit von der Aufgabe regelt sie Grösse, Abstände, Überlagerungen u. dgl. und ist damit das wichtigste Regelwerk, wenn es um die Flächen im Büro geht. Sie ist analytisch aufgebaut und unterscheidet


Bei Büroflächen ist ist die DIN 4543-1 für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft erste Beurteilungs- und Genehmigungsgrundlage – vorausgesetzt die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.

BGI 650 und BGI 5050

BGI 5050 fasst die wichtigesten Anforderungen an die Flächenplanung im Büro zusammen. Die BGI 650 ergänzt diese mit Informationen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.



(Quelle buero-forum.de)