Möbelfunktionsflächen


DIN 4543-1 – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln definiert Begriffe und legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Aufstellung und Nutzung von Büromöbeln. Im folgenden werden die Anforderungen an Möbelfunktionsflächen dargestellt und mit Hinweisen aus der BGI 650 ergänzt.

Definition

"Möbelfunktionsfläche im Bürowesen ist der Teil der Bodenfläche, der bei der Bewegung der Bauteile von Möbeln, z.B. Türen, Auszügen und Schubladen überdeckt wird."

Grundlegende Anforderungen

"Möbelfunktionsfläche im Bürowesen ist der Teil der Bodenfläche, der bei der Bewegung der Bauteile von Möbeln, z.B. Türen, Auszügen und Schubladen überdeckt wird."
Ihre Breite wird von der Breite des Möbels bzw. der entsprechenden Bauteile (z.B. Container-Schublade) bestimmt – die Tiefe von der Türbreite oder der Auszugstiefe von Schubladen (bei Schränken): Möbel-Funktionsflächen verschiedener Büromöbel dürfen sich nicht überlagern.

Zulässige Ausnahmen / Überlagerungen

Die Funktionsflächen von Arbeitsplatzmöbeln (z. B. Container, Beistellschränke) gelten die folgenden Ausnahmen. Sie dürfen sich überlagern:
soweit keine Quetsch-, Scher- oder Stossstellen entstehen.


Stellflächen von Schränken

Die Funktionsfläche von Schränken bildet - gemeinsam mit einem Sicherheitsabstand von 50 cm - die Benutzerfläche. Diese darf sich mit Verbindungsgängen oder Funktionsflächen anderer Möbel nicht überlagern.

Ausnahme: Bei über Eck aufgestellten Möbeln (Schrankwänden) ist eine Überlagerung zulässig, "wenn sichergestellt ist, dass sie nicht von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden und sofern der Arbeitsablauf dadurch nicht behindert wird."


(Quelle buero-forum.de)