Massnahmen gegen akustische Störungen
Während sich visuelle Störungen durch den Einsatz einfacher Raumgliederungssysteme vollständig ausschalten lassen, bedürfen akustische Störungen komplexerer Lösungen.
Besonders wichtig ist es, die Direktschall-Übertragung zu unterbinden. Dies kann zum Beispiel durch schallabsorbierende Raumgliederungssysteme, die zwischen der Schallquelle und dem Empfänger (Ohr, Telefon) aufgestellt werden, erfolgen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn Personen gut abgeschirmt in so genannten „akustischen Schattenzonen" arbeiten.
Der akustische Beurteilungspegel im Raum ist so stark zu reduzieren, dass die arbeitsschutzrechtlich zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Für Räume, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten ausgeübt werden, gilt ein oberer Grenzwert von maximal 55 dB (A). Die Richtlinie VDI 2569 empfiehlt für den Hintergrundgeräuschpegel eine Bandbreite von 35 bis 45 dB (A). Daher ist es sinnvoll, möglichst viele schallreflektierende Flächen in absorbierende Flächen umzuwandeln und auch die freien Oberflächen der Möbel und der Raumgliederungssysteme zur Schallabsorption zu nutzen.
Raumgliederungssysteme sollten daher eine hohe schallabsorbierende Qualität haben. Mit ihnen lassen sich Schallquellen flexibel abschotten und direkte und indirekte Schallübertragungswege unterbrechen. Der Aufwand lohnt sich: In Räumen ohne visuelle und akustische Störungen werden physische und psychische Belastungen vermieden. Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit wird gestärkt, Fehlerquoten reduziert und die Arbeitsqualität gesteigert.
In dem folgenden Beispiel wurden alle Störfaktoren so weit wie möglich ausgeschaltet. Lärm verursachende Geräte wurden akustisch ebenso abgegrenzt wie stark frequentierte Verkehrswege:
(Quelle buero-forum.de)
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